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Arbeitsrecht Höchstgerichte - Zinsen vom Brutto- oder Nettoentgelt?

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzMartin E. RisakZASB 2007/112ZASB 2007, 170 - 171 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Der Nettolohn bildet die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Zinsen.

Rechtsgrundlagen: § 49a ASGG; § 405 ZPO

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