Zusammenfassung: Der Nettolohn bildet die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Zinsen.
Rechtsgrundlagen: § 49a ASGG; § 405 ZPO
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Zusammenfassung: Der Nettolohn bildet die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Zinsen.
Rechtsgrundlagen: § 49a ASGG; § 405 ZPO
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