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Sozialrecht Höchstgerichte - Potenzmittel nur bei Depressionswahrscheinlichkeit von über 50%

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzKatharina KörberZASB 2007/122ZASB 2007, 173 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Die Leistungspflicht des SVerTr für Potenzmittel setzt eine Eintrittswahrscheinlichkeit der auf die erektile Dysfunktion rückführbaren Depressionen von mindestens 50% voraus.

Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 ASVG; § 133 Abs 2 ASVG

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