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Sozialrecht Höchstgerichte - Leistungspflicht der KV bei bestrahlungsbedingtem Haarausfall

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzKatharina KörberZASB 2007/121ZASB 2007, 172 - 173 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Bei einem auf eine krankheitsbedingte Bestrahlung rückführbaren Haarausfall ist der Sozialversicherungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet.

Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 Z 1 ASVG; § 133 Abs 2 ASVG

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