Zusammenfassung: Die Bestreitung einer Forderung im Konkursverfahren bildet eine die Kostenersatzpflicht auslösende Veranlassung einer Klage.
Rechtsgrundlagen: § 45 ZPO
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Zusammenfassung: Die Bestreitung einer Forderung im Konkursverfahren bildet eine die Kostenersatzpflicht auslösende Veranlassung einer Klage.
Rechtsgrundlagen: § 45 ZPO
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