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Arbeitsrecht - Entlassungsgründe; Rechtsunwirksamkeit; Wahlmöglichkeit

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzHelmuth TadesZASB 2007/116ZASB 2007, 171 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Das LG St. Pölten betont die taxative Enumeration der Entlassungsgründe in § 12 MSchG und erläutert, dass die Nichtoffenlegung einer Schwangerschaft keine Entlassung rechtfertigt. Die AN kann anstelle der Geltendmachung der Rechtsungültigkeit der Entlassung auch eine Kündigungsentschädigung in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen: § 12 MSchG

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