Zusammenfassung: Eine Erkrankung in der Probezeit rechtfertigt die Auflösung derselben durch den Arbeitgeber; eine Entgeltfortzahlungspflicht besteht nicht .
Rechtsgrundlagen: § 1158 Abs 2 ABGB
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Zusammenfassung: Eine Erkrankung in der Probezeit rechtfertigt die Auflösung derselben durch den Arbeitgeber; eine Entgeltfortzahlungspflicht besteht nicht .
Rechtsgrundlagen: § 1158 Abs 2 ABGB
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