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Arbeitsrecht - Unerwünschter Kuss

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzHelmuth TadesZASB 2007/119ZASB 2007, 172 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Das ASG Wien bejaht das vorzeitige Austrittsrecht einer AN wegen sexueller Belästigung und nimmt zur Bemessung des Schmerzengeldes Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 12 GIBG; § 26 AngG; § 6 GIBG

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