Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt nimmt zur Berechnung der besonderen Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 248c ASVG
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Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt nimmt zur Berechnung der besonderen Höherversicherung für erwerbstätige Pensionsbezieher Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 248c ASVG
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