Zusammenfassung: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nach Maßgabe der abstrakten Schadensberechnung zu bestimmen; der konkrete Erwerb des Verletzten vor dem Unfall ist irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG
Zusammenfassung: Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nach Maßgabe der abstrakten Schadensberechnung zu bestimmen; der konkrete Erwerb des Verletzten vor dem Unfall ist irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG