Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, welche Leistungen durch die Gebühr für das Aktenstudium vergütet werden und beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zur Gebühr für Müheverwaltung.
Rechtsgrundlagen: § 36 GebAG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, welche Leistungen durch die Gebühr für das Aktenstudium vergütet werden und beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zur Gebühr für Müheverwaltung.
Rechtsgrundlagen: § 36 GebAG
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