Zusammenfassung: Ein niedergelassener Arzt kann nur entweder die Rechtsposition eines Vertrags- oder aber Wahlarztes innehaben. Eine Kostenerstattung gibt es nur bei Behandlungen eines Wahlarztes.
Rechtsgrundlagen: § 131 ASVG
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Zusammenfassung: Ein niedergelassener Arzt kann nur entweder die Rechtsposition eines Vertrags- oder aber Wahlarztes innehaben. Eine Kostenerstattung gibt es nur bei Behandlungen eines Wahlarztes.
Rechtsgrundlagen: § 131 ASVG
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