Zusammenfassung: Das LG Innsbruck nimmt zu den Rechten und dem wirtschaftlichen Risiko eines Werknehmers Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck nimmt zu den Rechten und dem wirtschaftlichen Risiko eines Werknehmers Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1151 ABGB
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