§ 12 AIVG
Bei Aufrechterhaltung des Organschaftsverhältnisses liegt keine Arbeitslosigkeit des GmbH-Geschäftsführers vor; der handelsrechtliche Geschäftsführer besitzt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
VwGH 28.06.2006, 2005/08/0075-5; VwGH 2006/08/0199