Zusammenfassung: Das LG Innsbruck bejaht die Zulässigkeit der aliquoten Gewährung von Sonderzahlungen und verneint im konkreten Fall einen gutgläubigen Verbrauch.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck bejaht die Zulässigkeit der aliquoten Gewährung von Sonderzahlungen und verneint im konkreten Fall einen gutgläubigen Verbrauch.
Rechtsgrundlagen: § 1152 ABGB
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