Zusammenfassung: Den Arbeitgeber trifft die Beweislast bezüglich der Erheblichkeit eines Dienstversäumnisses.
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG
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Zusammenfassung: Den Arbeitgeber trifft die Beweislast bezüglich der Erheblichkeit eines Dienstversäumnisses.
Rechtsgrundlagen: § 27 AngG
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