Zusammenfassung: Das ASG Wien bestätigt die Zulässigkeit eines Austritts unter einer Potestativbedingung und nimmt zum Vorsatzerfordernis im DHG Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 6 AngG; § 2 DHG; § 293 EO
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Zusammenfassung: Das ASG Wien bestätigt die Zulässigkeit eines Austritts unter einer Potestativbedingung und nimmt zum Vorsatzerfordernis im DHG Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 6 AngG; § 2 DHG; § 293 EO
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