Zusammenfassung: Das ASG Wien erläutert, wodurch die Frist zur gerichtlichen Einforderung der Kündigungsentschädigung in Gang gesetzt wird und beschreibt die Beweislastverteilung im Entschädigungsverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 1162d ABGB; § 178 ZPO
Schlagwörter: