Art 12 EG; § 235 Abs 3 ASVG
Art 12 EG untersagt alle unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit. Die Prüfung der Pensionsansprüche eines in einem anderen EU-Mitgliedsstaat legenden Bürgers nach Maßgabe der österreichischen Arbeitsmarktbestimmungen begründet aber keine Diskriminierung.