§ 253a ASVG; Art 7 B-VG; § 39a Abs 3 AlVG; § 607 Abs 2 Z 1 ASVG
Für den OGH besteht kein Zweifel an der Verfassungskonformität der Aufhebung der in § 253a ASVG normierten vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit, da die mit der Gesetzesaufhebung verbundenen Härten mit der Implementierung des Übergangsgeldes und damit in Verbindung stehender Vergünstigungen deutlich abgeschwächt worden wären.