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Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen

Arbeitsrecht - SozialrechtKatharina KörberZASB 2006/181ZASB 2006, 268 Heft 6 v. 1.12.2006

§ 10 AlVG

Die Ablehnung der Ausfüllung eines Fragebogens im Rahmen eines vom AMS zugeteilten Wiedereingliederungs- bzw Umschulungskurses kann im konkreten Fall nicht als Vereitelung des Kurserfolges qualifiziert werden und rechtfertigt daher nicht die Sperre des Arbeitslosengeldes bzw Notstandshilfebezuges.

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