Zusammenfassung: Die strafgerichtliche Verurteilung eines Vertragsbediensteten rechtfertigt im Regelfall dessen Kündigung.
Rechtsgrundlagen: § 42 VBO 1955 der Gemeinde Wien
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Zusammenfassung: Die strafgerichtliche Verurteilung eines Vertragsbediensteten rechtfertigt im Regelfall dessen Kündigung.
Rechtsgrundlagen: § 42 VBO 1955 der Gemeinde Wien
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