Zusammenfassung: Die Ausübung eines Teilbereichs einer erlernten Tätigkeit rechtfertigt keinen Berufsschutz.
OLG Graz, 15.06.2005, 7 Rs 35/05
Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG
Zusammenfassung: Die Ausübung eines Teilbereichs einer erlernten Tätigkeit rechtfertigt keinen Berufsschutz.
OLG Graz, 15.06.2005, 7 Rs 35/05
Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG