Zusammenfassung: Der Zuspruch der Leistung des angefochtenen Bescheids ist bezüglich Kostenanspruchs als vollständiges Unterliegen im sozialgerichtlichen Verfahren zu qualifizieren.
OLG Wien, 16.06.2005, 10 Rs 26/05
Zusammenfassung: Der Zuspruch der Leistung des angefochtenen Bescheids ist bezüglich Kostenanspruchs als vollständiges Unterliegen im sozialgerichtlichen Verfahren zu qualifizieren.
OLG Wien, 16.06.2005, 10 Rs 26/05