Zusammenfassung: Das Gericht kann bei der Zulässigkeitsprüfung der Elternteilzeit nur dem Begehren des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers folgen; eine Kompromisslösung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
ASG Wien 03.10.2005, 5 Cga 137/05k
Rechtsgrundlagen: § 8 VKG