Zusammenfassung: Die Geltendmachung einer Entlassungserklärung vor Ablauf der 14tägigen gesetzlichen Haftdauer ist unzulässig.
ASG Wien 28.09.2005, 8 Cga 275/04z
Rechtsgrundlagen: 3 82 lit i GewO 1859
Zusammenfassung: Die Geltendmachung einer Entlassungserklärung vor Ablauf der 14tägigen gesetzlichen Haftdauer ist unzulässig.
ASG Wien 28.09.2005, 8 Cga 275/04z
Rechtsgrundlagen: 3 82 lit i GewO 1859