Zusammenfassung: Nationale Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen stehen mit den Vorgaben der Insolvenzrichtlinie nicht in Widerspruch.
OLG Wien, 02.03.2005, 9 Rs 171/04
Rechtsgrundlagen: Art 10 InsolvenzRL 80/987/EWG
Zusammenfassung: Nationale Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen stehen mit den Vorgaben der Insolvenzrichtlinie nicht in Widerspruch.
OLG Wien, 02.03.2005, 9 Rs 171/04
Rechtsgrundlagen: Art 10 InsolvenzRL 80/987/EWG