Zusammenfassung: Der Erwerb von Nahrungsmitteln und Privatbekleidung sind als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten zu qualifizieren, für die kein Unfallversicherungsschutz besteht.
OLG Innsbruck, 16.03.2005, 23 Rs 10/05
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
Zusammenfassung: Der Erwerb von Nahrungsmitteln und Privatbekleidung sind als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten zu qualifizieren, für die kein Unfallversicherungsschutz besteht.
OLG Innsbruck, 16.03.2005, 23 Rs 10/05
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG