§ 54 Abs 2 ASGG; § 36 VBG; § 108 Abs 1 UG; § 126 UG; §128 UG; § 24 Abs 9 VBG
Der OGH nimmt zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen für neueintretende Dienstnehmer im Zuge der Ausgliederung der Universitäten Stellung und erläutert, dass die Bestimmungen des VBG für seit 01.01.2004 neu eintretende Dienstnehmer bis zum Abschluss eines Kollektivvertrags als arbeitsvertraglicher Mindeststandard zu behandeln seien.