Zusammenfassung: Das OLG Graz nimmt Stellung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Instandhaltungsarbeiten an einem Wohnhaus eines landwirtschaftlichen Anwesens Unfallversicherungsschutz besteht.
OL Graz, 30.03.2005, 8 Rs 14/05
Rechtsgrundlagen: § 148c Abs 2 Z 4 BSVG