Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck nimmt zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Unfallversicherung Stellung und erläutert, welche Kriterien das Vorliegen eines Härtefalls indizieren.
OLG Innsbruck, 01.03.2005, 25 Rs 17/05
Rechtsgrundlagen: § 203 ASVG; § 205 ASVG