Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zu den Voraussetzungen für eine Klagszurückziehung im sozialgerichtlichen Verfahren Stellung und erläutert, dass diese keine Einwilligung des Versicherungsträgers erfordert.
OLG Wien, 10.03.2005, 9 Rs 22/05
Rechtsgrundlagen: § 72 Z 2 lit a ASGG; § 237 ZPO; § 483 ZPO; § 492 ZPO