§ 6 Abs 2 NÖ-SÄG; § 9 Abs 1 ARG; § 9 Abs 2 ARG
Der OGH erörtert, dass durch die Nichtberücksichtigung von Feiertagen bei der Festlegung der Kerndienstzeit eine rechtswidrige Diensteinteilung für Spitalsärzte im Rahmen der Schichtplangestaltung geschaffen wurde, die die Feiertagsruhe missachtet und eine Feiertagsvergütung vereitelt.