§ 332 Abs 5 ASVG; § 2 Abs 2 EKHG; § 19 Abs 2 EKHG
Der OGH spricht sich gegen die analoge Zugrundelegung des EKHG bei Unfällen, die sich im Zuge der nächtlichen Verwendung eines Pistengeräts außerhalb der Betriebszeiten der Liftanlagen ereignen, aus. Das Abtretungsprivileg des § 332 Abs 5 ASVG gelangt aber auch bei "Freizeitunfällen" des Dienstnehmers zur Anwendung, sofern eine sachlicher Konnex zum betrieblichen Tätigkeitsbereich besteht.