Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob sogenannte "rolled-up-holiday-pay"-Modelle, die die aliquote Abgeltung des Urlaubsgelds im Rahmen des Grundlohns oder die Auszahlung des Urlaubsgeld in Teilbeträgen vorsehen, mit den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie in Einklang zu bringen sind oder aber wegen Vereitelung der Urlaubskonsumation eine gemeinschaftsrechtswidrige Verletzung der Arbeitszeitrichtlinie begründen.