Zusammenfassung: Die verschuldete Rücknahme der Zusage eines Dienstverhältnisses begründet einen Schadenersatzanspruch des Dienstnehmers.
LG Innsbruck, 19.04.2005, 43 Cga 166/04x
Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB
Zusammenfassung: Die verschuldete Rücknahme der Zusage eines Dienstverhältnisses begründet einen Schadenersatzanspruch des Dienstnehmers.
LG Innsbruck, 19.04.2005, 43 Cga 166/04x
Rechtsgrundlagen: § 1293 ABGB