§ 68 ASchG; 3 46 Abs 1 b DO.A; Art 141 EG; § 67 ASchG
Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte haben einen Anspruch auf die aliquote Zuteilung einer Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit.
OGH 01.12.2004, 9 ObA 90/04g
§ 68 ASchG; 3 46 Abs 1 b DO.A; Art 141 EG; § 67 ASchG
Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte haben einen Anspruch auf die aliquote Zuteilung einer Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit.
OGH 01.12.2004, 9 ObA 90/04g