§ 97 Abs 1 Z 2 ArbVG; § 146 Abs 2 ArbVG
Die Missachtung der gebotenen Interessensabwägung und Begründung eines Bescheids durch die Schlichtungsstelle hat die Verfassungswidrigkeit des Bescheids zur Folge.
VfGH, 03.03.2005, B 1414/04
§ 97 Abs 1 Z 2 ArbVG; § 146 Abs 2 ArbVG
Die Missachtung der gebotenen Interessensabwägung und Begründung eines Bescheids durch die Schlichtungsstelle hat die Verfassungswidrigkeit des Bescheids zur Folge.
VfGH, 03.03.2005, B 1414/04