§ 19e AZG
Der OGH erörtert, dass § 19z AZG auch bei einer vorzeitigen Kündigung einer Altersteilzeitvereinbarung durch den Arbeitgeber zur Anwendung gelangt, sodass ein allfälliges Zeitguthaben mit einem Zuschlag von 50% zu vergüten ist.
OGH 06.04.2005, 9 ObA 96/04i