§ 3 Abs 2 DHG
Der OGH erörtert, dass der schadenszufügende Leiharbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall keine Rückforderungsrechte gegen den Arbeitgeber (den Arbeitskräfteüberlasser) gemäß § 3 Abs 2 DHG geltend machen kann.
OGH 06.04.2005, 9 ObA 80/04m
§ 3 Abs 2 DHG
Der OGH erörtert, dass der schadenszufügende Leiharbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall keine Rückforderungsrechte gegen den Arbeitgeber (den Arbeitskräfteüberlasser) gemäß § 3 Abs 2 DHG geltend machen kann.
OGH 06.04.2005, 9 ObA 80/04m