Zusammenfassung: Das LG prüft, unter welchen Voraussetzungen Kreditgewährungen des Gesellschafters an die kreditunwürdige Gesellschaft als eigenkapitalersetzende Leistung zu qualifizieren ist.
LG Wien, 17.11.2004, 23 Cga 238/03t
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 1 GmbHG