Zusammenfassung: Die Nachtzulage ist als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, der auch bei Urlaub oder Krankenstand des Arbeitnehmers zu leisten ist.
LG St. Pölten, 02.09.2004, 38 Cga 41/03f
Rechtsgrundlagen: KollV für das Hotel und Gastgewerbe
Zusammenfassung: Die Nachtzulage ist als Entgeltbestandteil zu qualifizieren, der auch bei Urlaub oder Krankenstand des Arbeitnehmers zu leisten ist.
LG St. Pölten, 02.09.2004, 38 Cga 41/03f
Rechtsgrundlagen: KollV für das Hotel und Gastgewerbe