Zusammenfassung: Das LG St.Pölten nimmt zur Beurteilung eines Betriebsübergangs Stellung und erläutert, dass vor dem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigungen des Arbeitgebers keine Rechtsgültigkeit entfalten.
LG St.Pölten, 13.01.2005, 5 Cga 36/04d