Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck betont das Erfordernis einer Urlaubsvereinbarung auch für eine Urlaubskonsumation während der Kündigungsfrist bzw einer Dienstfreistellung, nimmt zur konkludenten Urlaubsvereinbarung Stellung und erläutert, dass bei rechtsmissbräuchlichem Nichtabschluss einer Urlaubsvereinbarung kein Anspruch auf eine Urlaubsersatzleistung besteht.
OLG Innsbruck, 29.09.2004, 13 Ra 53/04y