Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass auch bei Uneinigkeit zwischen den Eigentümern und den Verwaltern der Hausbesorger ordnungsgemäß zu entlohnen ist.
ASG Wien 03.03.2004, 11 Cga 213/03b
Rechtsgrundlagen: § 7 HBG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass auch bei Uneinigkeit zwischen den Eigentümern und den Verwaltern der Hausbesorger ordnungsgemäß zu entlohnen ist.
ASG Wien 03.03.2004, 11 Cga 213/03b
Rechtsgrundlagen: § 7 HBG