Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass nach dem Ausspruch einer unberechtigten Entlassung entstandene Entlassungsgründe nicht zur Rechtfertigung dieser führen können.
ASG Wien 03.07.2003, 17 Cga 209/02g
Rechtsgrundlagen: § 1162 ABGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass nach dem Ausspruch einer unberechtigten Entlassung entstandene Entlassungsgründe nicht zur Rechtfertigung dieser führen können.
ASG Wien 03.07.2003, 17 Cga 209/02g
Rechtsgrundlagen: § 1162 ABGB