Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Begriffs des Vorarbeiters, und der Bestimmung der Verjährungsfrist eines KV vereinbarten Vorarbeiterzuschlags.
ASG Wien 06.10.2003, 20 Cga 135/02x
Rechtsgrundlagen: § 73 GewO 1859
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Begriffs des Vorarbeiters, und der Bestimmung der Verjährungsfrist eines KV vereinbarten Vorarbeiterzuschlags.
ASG Wien 06.10.2003, 20 Cga 135/02x
Rechtsgrundlagen: § 73 GewO 1859