Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Bezug einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension dem Versicherten nicht automatisch Anspruch auf Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erwächst.
LG Feldkirch 20.12.2000, 18 Cgs 308/99
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