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Voraussetzungen für eine Vollrente

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 31 Heft 4 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Bezug einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension dem Versicherten nicht automatisch Anspruch auf Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erwächst.

LG Feldkirch 20.12.2000, 18 Cgs 308/99

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