Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Feststellung der Beitragspflicht nur in Form einer konkreten, betragsmäßig festsetzbaren Beitragsforderung möglich ist.
BMSG 11.12.2000, 126.700/3-7/00
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Feststellung der Beitragspflicht nur in Form einer konkreten, betragsmäßig festsetzbaren Beitragsforderung möglich ist.
BMSG 11.12.2000, 126.700/3-7/00
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