Die ZVN 2022 (BGBl I 2022/61) zählt zu den umfangreichsten Gesetzgebungsprojekten, die in jüngerer Vergangenheit zur Modernisierung des Zivilverfahrensrechts verwirklicht wurden. Ihr vorrangiges Ziel ist der Ausbau der digitalen Verfahrensführung. Zu diesem Zweck wurden insb in JN, ZPO, GOG, SDG, GGG und GEG zahlreiche Anpassungen vorgenommen. Die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe wurden grundsätzlich nur insoweit verändert, als dies iZm der Einführung des digitalen Aktes erforderlich war. Überdies wurden in verschiedenen Bereichen des Zivilverfahrensrechts punktuelle Neuerungen ohne unmittelbaren Bezug zu Digitalisierungsfragen geschaffen, die primär der Rechtsbereinigung bzw der Effizienzsteigerung im Verfahren dienen. Die Novelle ist im Wesentlichen am 1. 5. 2022 in Kraft getreten. Ihre wichtigsten Aspekte werden im Folgenden dargestellt.