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Prüfung der Zielstrebigkeit des Studiums bei unbekannter durchschnittlicher Studiendauer

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/296Zak 2024, 173 Heft 9 v. 3.6.2024

ABGB: § 231

Ob das unterhaltsberechtigte Kind sein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt, ist auf Basis der durchschnittlichen Abschnitts- bzw Studiendauer zu prüfen. Wenn die durchschnittliche Studiendauer nicht feststellbar ist, kann auf andere Kriterien zurückgegriffen werden.

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